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Hausverkauf bis Notartermin: Dauer & Ablauf

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 23. September 2026

Zeitrahmen: Wie lange dauert es bis zum Notartermin?

Der Weg vom Kaufinteresse bis zum Notartermin ist ein strukturierter Prozess, und die Dauer bis zum Notartermin beim Hausverkauf hängt von mehreren Faktoren ab. Im Durchschnitt vergehen zwischen dem Verkaufsangebot und der notariellen Beurkundung etwa 6 bis 12 Wochen. Diese Dauer hängt jedoch stark ab von der Vorbereitung der Unterlagen, der Verfügbarkeit des Notars und eventuellen Besonderheiten der Immobilie.

Bei der PAKT-Gruppe unterstützen wir Verkäufer dabei, diesen Prozess zu straffen. Mit fundierter lokaler Marktexpertise helfen wir, Verzögerungen zu minimieren und den Ablauf zielgerichtet zu gestalten. Die ersten 2 bis 3 Wochen entfallen meist auf die Vorbereitung des Kaufvertragsentwurfs und die Sammlung notwendiger Unterlagen.

Danach folgt die Phase der Abstimmung zwischen Käufer und Verkäufer. Sobald beide Seiten den Kaufvertrag unterzeichnet haben, kann der Notar den Termin zur Beurkundung festlegen. In dieser Phase sind meist 2 bis 4 Wochen erforderlich, bis alle Beteiligten einen passenden Termin finden.

Unterlagen für Hausverkauf: Was Sie vorbereiten müssen

Für einen reibungslosen Ablauf beim Hausverkauf benötigen Sie eine vollständige Dokumentation. Der Notar kann die Beurkundung nur durchführen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Eine unvollständige Dokumentation ist einer der häufigsten Gründe für Verzögerungen, die die Dauer bis zum Notartermin beim Hausverkauf erheblich verlängern können.

Die wichtigsten Dokumente sind:

  • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Kaufvertrag (vom Notar vorbereitet)
  • Energiepass
  • Nachweis über Finanzierungsbestätigung (beim Käufer)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Grundschuldbestellung (falls Hypothek besteht)
  • Auflassungsvormerkung (zur Sicherung des Käufers)

Checkliste für die Dokumentensammlung

Eine strukturierte Vorbereitung spart Zeit. Hier ist eine praktische Übersicht:

Dokument Wer beschafft Deadline vor Termin
Grundbuchauszug Verkäufer 3 Wochen vorher
Energiepass Verkäufer 4 Wochen vorher
Finanzierungsbestätigung Käufer 2 Wochen vorher
Unbedenklichkeitsbescheinigung Verkäufer 1 Woche vorher
Grundschuldbestellung Verkäufer/Bank 2 Wochen vorher

Die PAKT-Gruppe unterstützt Sie bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen. Mit unserer Erfahrung wissen wir, welche Dokumente das Grundbuchamt und der Notar konkret benötigen. Das spart Ihnen Rückfragen und Verzögerungen.

Kaufvertragsentwurf Dauer: Von der Vorbereitung bis zur Unterzeichnung

Der Kaufvertragsentwurf ist das Herzstück der Transaktion. Der Notar erstellt diesen Entwurf auf Basis der Kaufpreisabsprache und der Immobiliendaten. Typischerweise dauert die Erstellung 1 bis 2 Wochen.

Nach der Erstellung folgt die Abstimmungsphase. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf zur Prüfung. Änderungswünsche führen oft zu mehreren Überarbeitungsrunden. Realistische Kalkulationen zeigen, dass diese Phase 2 bis 3 Wochen in Anspruch nimmt.

Erst danach können beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnen. Dies geschieht meist beim Notar selbst. Die Unterzeichnung ist ein formaler Akt, der etwa 30 bis 60 Minuten dauert. Nach dieser Unterzeichnung ist der Kaufvertrag rechtlich bindend - der Notartermin zur Beurkundung kann dann terminiert werden.

Ablauf Notartermin Hausverkauf: Schritt für Schritt

Der Notartermin ist der zentrale Abschluss des Hausverkaufs. Hier findet die offizielle Beurkundung statt. Dieser Termin ist nicht optional - ohne notarielle Beurkundung ist der Eigentumsübergang nicht rechtswirksam.

Was passiert vor dem Termin

Vor dem eigentlichen Notartermin müssen alle Beteiligten ihre Unterlagen bereitstellen. Der Notar prüft diese gründlich. Das Grundbuchamt wird kontaktiert, um sicherzustellen, dass keine Eintragungshindernisse bestehen.

Die Kaufpreiszahlung wird koordiniert. Der Käufer muss die Finanzierungsbestätigung vorlegen. Der Verkäufer erhält eine Fälligkeitsmitteilung, die genau regelt, wann und wie die Zahlung erfolgt.

Vorkaufsrechte der Gemeinde werden geprüft. Falls solche Rechte bestehen, muss die Gemeinde vor dem Notartermin informiert werden. Diese Prüfung kann 2 bis 4 Wochen dauern und ist ein häufiger Verzögerungsfaktor.

Der Notartermin selbst

Notar und Ehepaar sitzen an einem Schreibtisch in modernem Notarbüro, unterzeichnen Dokumente, Ordner und Unterlagen liegen auf dem Tisch, warmes Bürolicht
Notar und Ehepaar sitzen an einem Schreibtisch in modernem Notarbüro, unterzeichnen Dokumente, Ordner und Unterlagen liegen auf dem Tisch, warmes Bürolicht

Der Notartermin selbst läuft nach einem standardisierten Ablauf. Der Notar verliest den Kaufvertrag laut vor. Beide Parteien bestätigen, dass sie den Inhalt verstanden haben.

Danach erfolgt die Unterzeichnung. Käufer und Verkäufer unterzeichnen gemeinsam vor dem Notar. Der Notar beglaubigt diese Unterschriften. Die Beurkundung ist damit rechtlich vollzogen.

Der gesamte Termin dauert 45 bis 90 Minuten. Nach der Unterzeichnung erhalten alle Beteiligten beglaubigte Ausfertigungen des Kaufvertrags. Der Notar leitet die notwendigen Eintragungen beim Grundbuchamt ein.

Nach dem Notartermin: Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung

Nach der Beurkundung beginnt die Grundbucheintragung. Der Notar reicht alle Unterlagen beim Grundbuchamt ein. Diese Behörde trägt den Eigentumsübergang offiziell ein.

Die Grundbucheintragung dauert durchschnittlich 2 bis 6 Wochen. In dieser Zeit erfolgt auch die Kaufpreiszahlung. Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Notaranderkonto. Der Notar gibt die Zahlung an den Verkäufer frei, sobald die Eintragung erfolgt ist.

Die Auflassungsvormerkung wird gelöscht. Diese Vormerkung schützte den Käufer während des Prozesses. Nach erfolgreicher Eintragung ist sie nicht mehr erforderlich.

Die Schlüsselübergabe erfolgt meist nach der Kaufpreiszahlung. Dies ist der praktische Abschluss des Verkaufs. Der Käufer erhält Zugang zur Immobilie.

Faktoren, die den Notartermin verzögern können

Verzögerungen sind häufig. Unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen. Fehlende Finanzierungsbestätigungen verzögern den Prozess um 1 bis 2 Wochen.

Grundbuchauszüge, die älter als 3 Monate sind, müssen erneuert werden. Dies kostet Zeit und Geld. Das Grundbuchamt benötigt etwa 1 bis 2 Wochen für die Ausstellung.

Hypotheken und Grundschuldbestellungen erfordern Abstimmung mit Banken. Diese Prozesse sind oft langsam. Banken benötigen manchmal 3 bis 4 Wochen für ihre Zustimmung.

Energiepässe müssen aktuell sein. Alte Pässe werden nicht akzeptiert. Die Erstellung eines neuen Energiepasses dauert 1 bis 2 Wochen.

Notartermine sind oft lange im Voraus ausgebucht. In größeren Städten können Sie mit 4 bis 8 Wochen Wartezeit rechnen. In ländlichen Regionen geht es manchmal schneller.

Vorkaufsrechte der Gemeinde: Auswirkungen auf die Dauer

Vorkaufsrechte sind einer der am meisten unterschätzten Verzögerungsfaktoren beim Hausverkauf. Sie können den gesamten Prozess um mehrere Monate ausbremsen - oder ihn sogar scheitern lassen. Ein fundiertes Verständnis dieser Rechte ist essentiell für realistische Zeitplanung.

Rechtliche Grundlagen und Arten von Vorkaufsrechten

Vorkaufsrechte entstehen durch verschiedene Rechtsquellen:

Vorkaufsrecht nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB): Gemeinden haben dieses Recht bei Grundstücken in Sanierungsgebieten oder Stadtumbaugebieten. Die Gemeinde kann verlangen, dass sie statt des Käufers die Immobilie erwirbt - zu denselben Bedingungen wie im Kaufvertrag.

Vorkaufsrecht nach Gemeindeordnung: Viele Bundesländer regeln in ihren Gemeindeordnungen zusätzliche Vorkaufsrechte. Diese gelten oft für Grundstücke in bestimmten Zonen oder bei strategischer Bedeutung für die Gemeinde.

Vorkaufsrecht aus Grundbucheintrag: Manche Vorkaufsrechte sind bereits im Grundbuch eingetragen. Diese sind sofort erkennbar und müssen vor Vertragsabschluss berücksichtigt werden.

Die kritische Prüfungs- und Mitteilungsfrist

Nach Abschluss des Kaufvertrags muss der Notar die Gemeinde unverzüglich von dem Kaufvertrag unterrichten. Dies ist eine zwingende Pflicht gemäß BauGB. Die Gemeinde hat dann eine Frist von zwei Monaten, um ihr Vorkaufsrecht auszuüben oder zu verzichten.

Diese zwei Monate sind nicht verhandelbar. Sie beginnen mit der Mitteilung durch den Notar und laufen unabhängig von anderen Prozessen. Während dieser gesamten Zeit:

  • Kann die Grundbucheintragung nicht erfolgen
  • Kann der Käufer nicht in die Immobilie einziehen
  • Kann die Kaufpreiszahlung nicht freigegeben werden
  • Bleibt die Auflassungsvormerkung bestehen

Dies ist der Grund, warum Vorkaufsrechte die Dauer bis zum Notartermin und darüber hinaus massiv verlängern.

Praktische Szenarien und deren Auswirkungen auf die Gesamtdauer

Szenario 1: Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt (Normalfall)

Die Gemeinde verzichtet auf ihr Recht. Dies ist der häufigste Fall. Trotzdem muss die volle zwei-Monats-Frist ablaufen, bevor der Notar die Grundbucheintragung einleiten kann. Zusätzliche Dauer: 8 bis 10 Wochen nach dem Notartermin.

Szenario 2: Vorkaufsrecht wird ausgeübt

Die Gemeinde erklärt, dass sie die Immobilie selbst kaufen möchte. Der ursprüngliche Kaufvertrag wird unwirksam. Der Verkäufer muss die Immobilie an die Gemeinde verkaufen - zu denselben Bedingungen wie mit dem ursprünglichen Käufer vereinbart. Der ursprüngliche Käufer hat keinen Anspruch auf die Immobilie.

Folgen:

  • Der ursprüngliche Kaufvertrag wird aufgelöst
  • Ein neuer Käufer muss gesucht werden
  • Der gesamte Prozess beginnt von vorne
  • Zusätzliche Dauer: 3 bis 6 Monate oder mehr

Szenario 3: Vorkaufsrecht ist im Grundbuch eingetragen, aber nicht bekannt

Manche Verkäufer sind sich nicht bewusst, dass ein Vorkaufsrecht besteht. Dies führt zu Überraschungen nach Vertragsabschluss. Der Notar entdeckt das Recht bei der Grundbuchprüfung. Die Mitteilung an die Gemeinde erfolgt später als optimal. Dies kann zu Missverständnissen und zusätzlichen Verzögerungen führen.

Checkliste: Vorkaufsrechte vor dem Notartermin klären

Um Überraschungen zu vermeiden, sollten diese Schritte vor dem Notartermin erfolgen:

  1. Grundbuchauszug prüfen: Sind Vorkaufsrechte eingetragen? Dies ist die erste und wichtigste Prüfung. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt alle eingetragenen Rechte.

  2. Gemeinde kontaktieren: Fragen Sie die zuständige Gemeinde direkt, ob Vorkaufsrechte nach BauGB oder Gemeindeordnung bestehen. Dies sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert werden.

  3. Sanierungsgebiete und Stadtumbaugebiete prüfen: Informieren Sie sich, ob die Immobilie in einem solchen Gebiet liegt. Die Gemeinde kann diese Information bereitstellen.

  4. Zeitplan anpassen: Wenn Vorkaufsrechte bestehen oder möglich sind, kalkulieren Sie mindestens 10 bis 12 Wochen zusätzliche Dauer ein - nur für die Vorkaufsrechts-Prüfung.

  5. Kaufvertrag absichern: Der Kaufvertrag sollte eine Bedingung enthalten, die den Kauf von der Nichtausübung des Vorkaufsrechts abhängig macht. Dies schützt den Käufer vor Überraschungen.

Finanzielle und psychologische Auswirkungen

Verkäufer und Käufer unterschätzen oft die psychologische Belastung dieser Wartezeit. Die zwei-Monats-Frist schafft Unsicherheit. Käufer können nicht planen, wann sie einziehen. Verkäufer wissen nicht, wann sie das Geld erhalten.

In Fällen, in denen die Gemeinde ihr Recht ausübt, entstehen erhebliche Kosten und Verzögerungen. Der ursprüngliche Käufer muss möglicherweise eine andere Immobilie suchen. Der Verkäufer muss mit einer neuen Transaktion rechnen.

Regionale Unterschiede

Die Häufigkeit von Vorkaufsrechten variiert stark je nach Region und Bundesland. In Ballungsräumen mit Sanierungsgebieten sind Vorkaufsrechte häufiger. In ländlichen Regionen sind sie seltener. Dennoch sollten sie in jedem Fall geprüft werden - die Folgen einer Übersehung sind zu gravierend.

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Digitale Abwicklungsmöglichkeiten beim Hausverkauf

Digitalisierung verändert den Hausverkauf - aber nicht überall gleichzeitig und nicht in allen Phasen. Ein realistisches Verständnis, wo digitale Lösungen tatsächlich Zeit sparen und wo sie (noch) nicht anwendbar sind, hilft bei der Planung.

Wo Digitalisierung messbar Zeit spart

Digitale Grundbuchauszüge und Registerabfragen

Das Grundbuchamt bietet zunehmend digitale Auszüge an. Statt auf die Post zu warten, können Grundbuchauszüge elektronisch abgerufen werden - oft innerhalb von 24 Stunden. Dies spart typischerweise 3 bis 5 Arbeitstage pro Auszug. Bei mehreren erforderlichen Auszügen (Grundbuch, Grundsteuerrolle, Katasterauszug) addiert sich die Ersparnis.

Viele Notare nutzen bereits digitale Registerabfragen. Sie können Grundbuchauszüge direkt abrufen, ohne dass der Verkäufer diese beschaffen muss. Dies reduziert Koordinationsaufwand und Fehler.

Elektronische Dokumentenverwaltung und zentrale Dateiablage

Statt Unterlagen per Post zu verschicken, werden sie in gesicherten digitalen Systemen gespeichert. Käufer, Verkäufer und Notar greifen auf dieselbe aktuelle Version zu. Dies verhindert:

  • Verwirrung durch mehrere Versionen desselben Dokuments
  • Verzögerungen durch verlorene oder verspätete Post
  • Rückfragen wegen fehlender oder unleserlicher Unterlagen

Zeitersparnis: 1 bis 2 Wochen über den gesamten Prozess hinweg, durch schnellere Abstimmung und weniger Rückfragen.

Videokonferenzen für Abstimmungsgespräche

Wenn Käufer und Verkäufer nicht am selben Ort wohnen, ermöglichen Videokonferenzen schnellere Abstimmung ohne Reisezeit. Termine können flexibler koordiniert werden. Dies ist besonders wertvoll bei internationalen Käufern oder bei Käufern aus anderen Bundesländern.

Zeitersparnis: 2 bis 5 Tage durch schnellere Terminkoordination.

Digitale Energiepässe

Energieberater können Energiepässe zunehmend digital erstellen und übermitteln. Dies ist schneller als die Papierversion. Digitale Energiepässe sind rechtlich gleichwertig.

Zeitersparnis: 3 bis 7 Tage bei der Beschaffung.

Wo Digitalisierung (noch) nicht anwendbar ist

Der Notartermin selbst bleibt analog

Die notarielle Beurkundung erfordert persönliche Präsenz vor dem Notar. Dies ist im Beurkundungsgesetz (BeurkG) festgelegt. Digitale oder elektronische Unterschriften sind beim Notartermin nicht zulässig. Der Grund: Der Notar muss die Identität der Unterzeichner persönlich überprüfen und ihre Geschäftsfähigkeit feststellen.

Ausnahme: In Einzelfällen können Notare Videokonferenzen mit qualifizierter elektronischer Signatur nutzen, aber dies ist noch nicht Standard und erfordert spezielle Zertifizierungen.

Grundbucheintragung bleibt behördlich-analog

Obwohl der Notar Unterlagen digital einreichen kann, prüft das Grundbuchamt diese noch vielfach manuell. Die Eintragung erfolgt in digitalen Systemen, aber die Prüfung und Freigabe können zeitaufwändig sein. Besonderheiten oder Unstimmigkeiten führen zu Rückfragen - oft per Post oder Telefon.

Zeitersparnis durch Digitalisierung hier: minimal bis 1 Woche.

Finanzierungsbestätigung und Bankprozesse

Banken digitalisieren ihre Prozesse langsam. Finanzierungsbestätigungen werden oft noch per Post versendet. Grundschuldbestellungen erfordern Abstimmung zwischen Bank, Notar und Grundbuchamt - ein Prozess, der noch vielfach analog läuft.

Zeitersparnis durch Digitalisierung hier: minimal.

Realistische Gesamtzeitersparnisse durch Digitalisierung

Wenn alle verfügbaren digitalen Lösungen optimal genutzt werden, lässt sich der Prozess um 2 bis 4 Wochen beschleunigen - nicht mehr. Dies ist bedeutsam, aber nicht revolutionär. Die größten Verzögerungsfaktoren (Notarverfügbarkeit, Grundbucheintragung, Vorkaufsrechts-Prüfung) werden durch Digitalisierung nicht wesentlich beeinflusst.

Praktische Empfehlungen zur Nutzung digitaler Tools

Für Verkäufer:

  1. Fragen Sie den Notar, ob er digitale Registerabfragen nutzt. Dies spart Zeit bei der Grundbuchbeschaffung.

  2. Nutzen Sie digitale Dokumentenverwaltung, wenn der Notar dies anbietet. Laden Sie alle Unterlagen frühzeitig hoch.

  3. Kommunizieren Sie mit dem Käufer per E-Mail und Video, nicht per Post. Dies beschleunigt Abstimmungen.

  4. Beauftragen Sie einen Energieberater, der digitale Pässe ausstellt.

Für Käufer:

  1. Reichen Sie die Finanzierungsbestätigung digital ein, wenn möglich.

  2. Nutzen Sie Videokonferenzen für Abstimmungsgespräche mit dem Verkäufer und Notar.

  3. Stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen frühzeitig bereit - digital oder in Papierform.

Für beide Parteien:

  1. Klären Sie mit dem Notar vorab, welche digitalen Prozesse er nutzt.

  2. Rechnen Sie nicht mit massiven Zeitersparnissen durch Digitalisierung. Die Erwartung führt zu Enttäuschung.

  3. Der Notartermin und die Grundbucheintragung bleiben zeitintensiv - unabhängig von Digitalisierung.

Ausblick: Zukünftige digitale Entwicklungen

Das Bundesministerium der Justiz arbeitet an Modernisierungen des Beurkundungsgesetzes. Zukünftig könnten digitale Notarakte und elektronische Signaturen unter bestimmten Bedingungen zulässig werden. Dies würde den Prozess weiter beschleunigen. Derzeit (2026) sind diese Änderungen noch nicht umgesetzt.

Die Digitalisierung der Grundbuchämter schreitet voran. Einige Bundesländer haben bereits vollständig digitalisierte Grundbuchsysteme. Dies wird mittelfristig zu schnelleren Eintragungen führen - aber nicht kurzfristig.

Rechtliche Absicherung bei Zahlungsverzug

Zahlungsverzug ist ein Risiko beim Hausverkauf. Der Käufer muss die Kaufpreiszahlung pünktlich leisten. Bei Verzug entstehen Konsequenzen.

Der Kaufvertrag regelt die Zahlungsfrist. Typischerweise muss der Käufer innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach der Grundbucheintragung zahlen. Diese Frist ist im Kaufvertrag festgelegt.

Der Notar überwacht die Zahlung. Er gibt die Eintragung beim Grundbuchamt frei, sobald die Zahlung erfolgt ist. Dies schützt den Verkäufer vor Eigentumsübergang ohne Bezahlung.

Falls der Käufer nicht zahlt, kann der Verkäufer Schadensersatz fordern. Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer ab. Sie wird gelöscht, wenn die Zahlung nicht erfolgt.

Verzinsungspflicht bei Verzug ist gesetzlich geregelt. Der Käufer schuldet Verzugszinsen. Diese betragen üblicherweise mehrere Prozent pro Jahr.

Die Lastenfreistellung ist ein wichtiger Schutzmechanismus. Der Verkäufer muss nachweisen, dass alle Lasten (Hypotheken, Grundschulden) gelöscht werden. Dies geschieht durch die Unbedenklichkeitsbescheinigung.


Der Weg zum Notartermin erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung. Mit der PAKT-Gruppe an Ihrer Seite navigieren Sie diese Prozesse sicher. Unsere zertifizierte Sachverständigenkompetenz und lokale Marktexpertise gewährleisten, dass Ihr Hausverkauf zielgerichtet abläuft. Lassen Sie sich von unserem Full-Service-Team unterstützen - von der ehrlichen Wertermittlung bis zur notariellen Abwicklung. Kontaktieren Sie die PAKT-Gruppe für eine individuelle Beratung zu Ihrem Verkaufsprozess.

Häufig gestellte Fragen

Wie schnell bekommt man einen Notartermin beim Hausverkauf?

Die Verfügbarkeit hängt von der Auslastung des Notars und der Jahreszeit ab. In der Regel dauert es zwischen zwei bis vier Wochen, bis ein Termin vereinbart werden kann. In Spitzenzeiten kann sich dieser Zeitraum verlängern. Eine frühzeitige Anmeldung beim Notar ist daher sinnvoll, um Verzögerungen zu vermeiden. Manche Notare bieten auch kurzfristige Termine an, wenn diese gerade verfügbar sind.

Welche Unterlagen verzögern den Notartermin am häufigsten?

Fehlende Grundbuchauszüge, nicht vorhandene Finanzierungsbestätigungen und unvollständige Maklerunterlagen sind die häufigsten Verzögerungsgründe. Auch Mängel im Kaufvertrag oder fehlende Genehmigungen (etwa bei denkmalgeschützten Objekten) können den Prozess verlangsamen. Eine vollständige Dokumentenvorbereitung vor dem Notartermin ist entscheidend. Die PAKT-Gruppe unterstützt Sie mit einer detaillierten Checkliste, um solche Verzögerungen zu vermeiden.

Wie lange dauert es nach dem Notartermin bis zur Grundbucheintragung?

Nach der Beurkundung durch den Notar dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch in der Regel zwei bis vier Wochen. Die vollständige Eigentumsumschreibung erfolgt erst nach Bestätigung der Kaufpreiszahlung und kann weitere zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab. Während dieser Zeit bleibt der Verkäufer rechtlich noch Eigentümer, bis die Eintragung abgeschlossen ist.

Was passiert, wenn der Notartermin kurzfristig abgesagt wird?

Eine kurzfristige Absage kann erhebliche Verzögerungen verursachen. Der Notar muss einen neuen Termin anberaumen, was je nach Auslastung Wochen dauern kann. Finanzierungen können gefährdet sein, wenn die Fristen überschritten werden. Rechtlich sind beide Parteien (Käufer und Verkäufer) an den Kaufvertrag gebunden, auch wenn der Termin ausfällt. Eine Absage sollte daher nur bei zwingenden Gründen erfolgen. Eine gute Vorbereitung minimiert das Risiko von Terminstornierungen.