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Ablauf Immobilienverkauf: Notarielle Abwicklung erklärt

Inhaltsverzeichnis

Zuletzt aktualisiert: 15. September 2026

Der notarielle Ablauf beim Immobilienverkauf: Ein Überblick

Die notarielle Abwicklung ist das rechtliche Herzstück jedes Immobilienverkaufs: Ohne die Beurkundung durch einen Notar wird ein Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Wohnung nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht wirksam. Wer den Ablauf Immobilienverkauf notarielle Abwicklung erklärt bekommen möchte, stößt schnell auf viele Einzelfragen. Dieser Leitfaden von PAKT-Gruppe führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, von der Unterlagensammlung bis zum Grundbucheintrag.

Der notarielle Ablauf beim Immobilienverkauf ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge aller Schritte, die zur wirksamen Übertragung einer Immobilie führen. Er umfasst die Beurkundung des Kaufvertrags, die Sicherung der Kaufpreiszahlung und die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch.

Viele Verkäufer unterschätzen, wie viel Vorbereitung vor dem eigentlichen Notartermin nötig ist. Fehlende Unterlagen oder unklare Eigentumsverhältnisse verzögern den Verkauf regelmäßig um Wochen.

Wichtige Erkenntnis Die notarielle Abwicklung ist kein einzelner Termin, sondern eine Kette von vier Schritten: Vertragsentwurf, Beurkundung, Kaufpreiszahlung, Grundbucheintrag. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.

Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenstellen

Wer die Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammenstellen möchte, sollte mit den Dokumenten beginnen, die das Grundbuchamt und der Notar zwingend benötigen. Vollständigkeit ist hier der wichtigste Zeitfaktor.

Grundbuchauszug und Flurkarte

Der aktuelle Grundbuchauszug weist Eigentümer, Grundschulden und Dienstbarkeiten aus. Die Flurkarte zeigt die genaue Lage und den Zuschnitt des Grundstücks. Beide Dokumente erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt oder über den Notar. Prüfen Sie im Auszug vor allem bestehende Belastungen, denn eine nicht gelöschte Grundschuld muss vor oder bei der Übertragung abgewickelt werden.

Baubeschreibung und Energieausweis

Eine nachvollziehbare Baubeschreibung dokumentiert Baujahr, Ausstattung und durchgeführte Sanierungen. Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung gesetzlich vorgeschrieben; er muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Fehlt er, drohen Bußgelder und der Verkauf verzögert sich.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung mit Sanierungshistorie
  • Gültiger Energieausweis
  • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
  • Nachweise über Erschließungsbeiträge
  • Wohnflächenberechnung

Der Notartermin: Was passiert beim Beurkundungstermin?

Der Beurkundungstermin ist der Moment, in dem der Kaufvertrag rechtsverbindlich wird. Der Notar verliest die gesamte Urkunde, klärt die Vertragsparteien über Rechte und Pflichten auf und lässt beide Seiten unterschreiben.

Ein Notar im Gespräch mit einem Verkäufer und Käufer in einem hellen Büro, auf dem Tisch liegen Vertragsunterlagen und ein Stift
Ein Notar im Gespräch mit einem Verkäufer und Käufer in einem hellen Büro, auf dem Tisch liegen Vertragsunterlagen und ein Stift

In der Praxis läuft der Termin in klaren Schritten ab: Der Notar stellt die Anwesenden fest, verliest die Urkunde Abschnitt für Abschnitt und beantwortet Rückfragen. Erst danach wird unterschrieben. Ein häufiger Fehler ist, den Vertragsentwurf nicht vorab gelesen zu haben; Änderungen sind nach der Beurkundung nur noch mit Zustimmung beider Seiten möglich.

Für Käufer und Verkäufer bedeutet der Termin Rechtssicherheit. Ab der Unterschrift sind beide an den vereinbarten Kaufpreis und die Übergabebedingungen gebunden.

Ablauf der Kaufpreiszahlung bei Immobilien

Der Ablauf der Kaufpreiszahlung bei Immobilien folgt einem festen Muster: Der Käufer zahlt erst, wenn der Notar die Eintragung der Auflassungsvormerkung bestätigt und alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Reihenfolge schützt beide Seiten.

Sicherheit durch Notaranderkonto oder Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert den Käufer: Sie wird im Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie in der Zwischenzeit an Dritte überträgt. Der Verkäufer wiederum erhält Sicherheit über ein Notaranderkonto, auf das der Käufer den Kaufpreis einzahlt. Der Notar gibt das Geld erst frei, wenn die Umschreibung gesichert ist.

Achtung Zahlen Sie den Kaufpreis niemals direkt an den Verkäufer, bevor die Auflassungsvormerkung eingetragen ist. Ohne diese Sicherung verlieren Sie im schlimmsten Fall Geld und Anspruch auf die Immobilie.

Dauer des Grundbucheintrags nach dem Kauf

Die Dauer des Grundbucheintrags nach dem Kauf liegt in der Regel zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten, abhängig von der Auslastung des Grundbuchamts. Der Notar reicht die Auflassung unmittelbar nach der Beurkundung ein.

Verzögerungen entstehen häufig durch fehlende Löschungsbewilligungen für Alt-Grundschulden oder durch Rückfragen des Grundbuchamts. Als Faustregel gilt: Je vollständiger die Unterlagen beim Notar liegen, desto schneller erfolgt die Umschreibung. Erst mit der Eintragung wird der Käufer rechtlicher Eigentümer.

Phase Typische Dauer Auslöser für Verzögerungen
Beurkundung bis Einreichung wenige Tage fehlende Unterlagen
Auflassungsvormerkung 1 bis 3 Wochen Rückfragen des Grundbuchamts
Kaufpreiszahlung nach Freigabe ungeklärte Grundschulden
Eigentumsumschreibung mehrere Wochen bis Monate Auslastung des Amts

Notarkosten beim Immobilienverkauf: Tabelle und Erklärung

Die Notarkosten beim Immobilienverkauf richten sich nach dem Kaufpreis und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine pauschale Zahl lässt sich nicht nennen, weil die Gebühren mit dem Geschäftswert steigen. Wer den Ablauf Immobilienverkauf notarielle Abwicklung erklärt bekommen möchte, sollte die Kostenstruktur jedoch genau kennen, denn sie entscheidet über den Nettoerlös.

Wie sich die Notarkosten zusammensetzen

Die Kosten setzen sich aus der Beurkundungsgebühr und der Betreuungsgebühr zusammen. Hinzu kommen die Gebühren für die Grundbucheintragung, die an das Grundbuchamt gehen. Beide Posten berechnen sich prozentual nach dem Kaufpreis, sodass höhere Kaufpreise auch höhere Gebühren bedeuten.

Die Beurkundungsgebühr beträgt nach § 97 GNotKG in der Regel das 1,0-Fache der Tabellengebühr. Die Betreuungsgebühr nach § 113 GNotKG liegt üblicherweise zwischen 0,5 und 1,0, abhängig vom Aufwand. Die Grundbucheintragung wird nach § 60 GNotKG mit dem 0,5-Fachen der Tabellengebühr berechnet. Hinzu kommt die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Notargebühren.

Ein Rechenbeispiel für einen Kaufpreis von 400.000 Euro: Die Tabellengebühr nach § 34 GNotKG beträgt 535 Euro. Daraus ergeben sich eine Beurkundungsgebühr von 535 Euro, eine Betreuungsgebühr von 535 Euro (bei 1,0) und eine Grundbuchgebühr von 267,50 Euro. Zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Notargebühren ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 1.900 Euro. Bei einem Kaufpreis von 800.000 Euro verdoppelt sich die Tabellengebühr nicht linear, sondern steigt auf 1.035 Euro, sodass die Gesamtkosten bei etwa 3.700 Euro liegen.

Kaufpreis Tabellengebühr Beurkundung (1,0) Betreuung (1,0) Grundbuch (0,5) Gesamt inkl. USt.
200.000 € 335 € 335 € 335 € 167,50 € ca. 1.190 €
400.000 € 535 € 535 € 535 € 267,50 € ca. 1.900 €
600.000 € 735 € 735 € 735 € 367,50 € ca. 2.610 €
800.000 € 1.035 € 1.035 € 1.035 € 517,50 € ca. 3.700 €

Die Tabelle zeigt: Die Notarkosten liegen typischerweise zwischen 0,5 und 0,9 Prozent des Kaufpreises. Bei höheren Kaufpreisen sinkt der prozentuale Anteil leicht, weil die Tabellengebühr degressiv verläuft.

Wer trägt welche Kosten?

In der Praxis trägt der Käufer in der Regel die Beurkundungs- und Grundbuchkosten, während der Verkäufer die Kosten für die Löschung von Alt-Grundschulden und die Betreuungsgebühr anteilig übernimmt. Diese Verteilung ist jedoch verhandelbar und sollte im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Eine klare Kostentrennung vermeidet Streit nach der Beurkundung.

Steuerliche Behandlung der Notarkosten

Die steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten hängt davon ab, ob die Immobilie privat oder betrieblich genutzt wird. Bei einer selbstgenutzten Immobilie lassen sich die Kosten in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen. Anders sieht es bei vermieteten oder betrieblich genutzten Objekten aus: Hier können Notar- und Grundbuchkosten als Anschaffungsnebenkosten behandelt werden und über die Abschreibung (AfA) steuerlich wirken. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann die Behandlung der Kosten das steuerliche Ergebnis beeinflussen.

Profi-Tipp Fordern Sie die Kostenaufstellung des Notars immer vor dem Beurkundungstermin an. So erkennen Sie frühzeitig, welche Posten auf Verkäufer- und Käuferseite entfallen und ob Sondergebühren enthalten sind. Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die voraussichtlichen Kosten vor der Beurkundung mitzuteilen.
Wichtige Erkenntnis Die Notarkosten liegen typischerweise zwischen 0,5 und 0,9 Prozent des Kaufpreises. Bei 400.000 Euro sind das rund 1.900 Euro inklusive Umsatzsteuer. Klären Sie die Kostenverteilung und die steuerliche Behandlung vor der Beurkundung.

Rechtliche Fallstricke: Doppelmaklertätigkeit und Reservierungsgebühren

Rechtliche Fallstricke entstehen vor allem bei der Doppelmaklertätigkeit und bei Reservierungsgebühren. Beide Konstellationen führen regelmäßig zu Streit und können den Verkauf verzögern. Die meisten Artikel zur notariellen Abwicklung übergehen diese Risiken - dabei entscheiden sie oft über den tatsächlichen Provisionsanspruch.

Doppelmaklertätigkeit: Zulässig, aber nur mit Offenlegung

Bei der Doppelmaklertätigkeit ist derselbe Makler für Verkäufer und Käufer tätig. Das ist rechtlich zulässig, aber nur, wenn beide Seiten darüber informiert sind und zustimmen. Ohne diese Offenlegung kann der Provisionsanspruch gefährdet sein.

Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass ein Makler, der für beide Seiten tätig wird, dies offenlegen muss. Unterlässt er die Offenlegung, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Die Folge: Der Makler verliert seinen Provisionsanspruch vollständig - auch wenn der Kaufvertrag wirksam zustande kommt.

Ein weiteres Risiko: Bei der Doppelmaklertätigkeit vertritt der Makler widerstreitende Interessen. Der Verkäufer will einen hohen Preis, der Käufer einen niedrigen. Der Makler muss beiden Seiten gerecht werden. In der Praxis führt das oft dazu, dass eine Seite sich benachteiligt fühlt und die Provision nicht zahlen will.

Achtung Achten Sie darauf, dass im Maklervertrag ausdrücklich geregelt ist, ob der Makler auch für die Gegenseite tätig werden darf. Fehlt diese Regelung, ist der Provisionsanspruch angreifbar.

Reservierungsgebühren: In der Regel unzulässig

Reservierungsgebühren sind dagegen in der Regel unzulässig. Verlangt ein Makler Geld dafür, dass er eine Immobilie für einen Interessenten reserviert, ohne dass ein wirksamer Maklervertrag mit Erfolgsaussicht besteht, ist diese Forderung angreifbar. Der Provisionsanspruch entsteht erst mit dem wirksamen Kaufvertrag.

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Die Rechtslage ist eindeutig: Eine Reservierungsgebühr ist nur dann zulässig, wenn sie auf die spätere Provision angerechnet wird und der Makler nachweist, dass er eine konkrete Vermittlungsleistung erbracht hat. Pauschale Reservierungsgebühren ohne Gegenleistung sind nach § 307 BGB unwirksam.

Ein häufiger Fallstrick: Der Makler verlangt eine Reservierungsgebühr, der Kauf kommt aber nicht zustande. Dann muss die Gebühr zurückgezahlt werden, es sei denn, der Makler kann nachweisen, dass ihm durch die Reservierung ein konkreter Schaden entstanden ist. In der Praxis ist dieser Nachweis schwer zu führen.

Checkliste für den Maklervertrag

Eine saubere Checkliste für den Maklervertrag schützt vor Streit über Provision und Leistungsumfang. Prüfen Sie die Vereinbarung Punkt für Punkt, bevor Sie unterschreiben.

  • Vertragsart: einfacher Maklervertrag oder qualifizierter Alleinauftrag
  • Provisionshöhe und wer sie trägt
  • Laufzeit und Kündigungsfristen
  • Genaue Beschreibung der vermittelten Immobilie
  • Leistungsumfang: Bewertung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen
  • Regelung zur Doppelmaklertätigkeit
  • Aussagen zu Reservierungsgebühren
  • Fälligkeit der Provision bei wirksamem Kaufvertrag
  • Schriftliche Fixierung aller mündlichen Zusagen

Verhandlungsstrategien für Eigentümer

Verhandlungsstrategien für Eigentümer beginnen lange vor dem Notartermin. Wer den Vertragsentwurf vorab prüft, kann Unklarheiten früh ansprechen und muss nicht unter Zeitdruck entscheiden.

Setzen Sie auf klare Argumente statt auf Druck. Wenn Sie den Kaufpreis, die Übergabefrist und die Behandlung von Grundschulden bereits im Entwurf sauber geregelt haben, bleibt im Termin wenig Verhandlungsspielraum für die Gegenseite.

Ein häufiger Fehler ist, mündliche Zusagen ohne schriftliche Fixierung zu akzeptieren. Alles, was gelten soll, gehört in die Urkunde. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Partner begleiten, der die üblichen Formulierungen kennt und auf einseitige Klauseln hinweist.

Wichtige Erkenntnis Doppelmaklertätigkeit ist nur mit Offenlegung zulässig. Reservierungsgebühren sind ohne konkrete Gegenleistung unwirksam. Klären Sie beide Punkte vor der Unterschrift unter den Maklervertrag.

Steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten

Die steuerliche Absetzbarkeit der Notarkosten hängt davon ab, ob die Immobilie privat oder betrieblich genutzt wird. Bei einer selbstgenutzten Immobilie lassen sich die Kosten in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen.

Anders sieht es bei vermieteten oder betrieblich genutzten Objekten aus. Hier können Notar- und Grundbuchkosten als Anschaffungsnebenkosten behandelt werden und über die Abschreibung (AfA) steuerlich wirken. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist kann die Behandlung der Kosten das steuerliche Ergebnis beeinflussen.

Wichtige Erkenntnis Ob Notarkosten absetzbar sind, entscheidet die Nutzung: privat genutzt bedeutet meist keine Absetzbarkeit, vermietet oder betrieblich genutzt eröffnet Abschreibungsmöglichkeiten. Klären Sie die konkrete Behandlung mit Ihrem Steuerberater.

Checkliste für den Maklervertrag

Eine saubere Checkliste für den Maklervertrag schützt vor Streit über Provision und Leistungsumfang. Prüfen Sie die Vereinbarung Punkt für Punkt, bevor Sie unterschreiben.

  • Vertragsart: einfacher Maklervertrag oder qualifizierter Alleinauftrag
  • Provisionshöhe und wer sie trägt
  • Laufzeit und Kündigungsfristen
  • Genaue Beschreibung der vermittelten Immobilie
  • Leistungsumfang: Bewertung, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen
  • Regelung zur Doppelmaklertätigkeit
  • Aussagen zu Reservierungsgebühren
  • Fälligkeit der Provision bei wirksamem Kaufvertrag

Verhandlungsstrategien für Eigentümer beim Notartermin

Verhandlungsstrategien für Eigentümer beim Notartermin beginnen lange vor dem Termin. Wer den Vertragsentwurf vorab prüft, kann Unklarheiten früh ansprechen und muss nicht unter Zeitdruck entscheiden.

Setzen Sie auf klare Argumente statt auf Druck. Wenn Sie den Kaufpreis, die Übergabefrist und die Behandlung von Grundschulden bereits im Entwurf sauber geregelt haben, bleibt im Termin wenig Verhandlungsspielraum für die Gegenseite.

Ein häufiger Fehler ist, mündliche Zusagen ohne schriftliche Fixierung zu akzeptieren. Alles, was gelten soll, gehört in die Urkunde. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Partner begleiten, der die üblichen Formulierungen kennt und auf einseitige Klauseln hinweist.

Häufige Fehler bei der notariellen Abwicklung vermeiden

Häufige Fehler bei der notariellen Abwicklung kosten Zeit und manchmal Geld. Die meisten lassen sich vermeiden, wenn Verkäufer die Reihenfolge der Schritte einhalten.

  • Kaufpreis vor Eintragung der Auflassungsvormerkung zahlen
  • Energieausweis erst nach der Besichtigung vorlegen
  • Alt-Grundschulden nicht rechtzeitig löschen lassen
  • Vertragsentwurf erst im Termin lesen
  • Reservierungsgebühren akzeptieren, ohne die Rechtslage zu prüfen
  • Notarkostenaufstellung nicht vorab anfordern
Achtung Der teuerste Fehler ist die Zahlung ohne Sicherung. Wer den Kaufpreis vor der Auflassungsvormerkung überweist, riskiert, bei Problemen mit dem Verkäufer sowohl Geld als auch Immobilie zu verlieren.

Fazit: Sicher durch die notarielle Abwicklung

Die notarielle Abwicklung verzeiht keine Abkürzungen. Wer Unterlagen vollständig vorbereitet, den Vertragsentwurf vorab prüft und auf die richtige Reihenfolge von Beurkundung, Zahlung und Grundbucheintrag achtet, verkauft ohne böse Überraschungen.

Genau hier setzt PAKT-Gruppe an. Mit zertifizierter Sachverständigenkompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17024, lokaler Marktexpertise und einer Full-Service-Betreuung von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur notariellen Abwicklung begleiten wir Sie durch jeden Schritt. Wir prüfen Unterlagen, koordinieren den Notartermin und bereiten Ihre Verhandlung vor, damit Sie zum bestmöglichen Preis und mit Rechtssicherheit verkaufen.

Kontaktieren Sie PAKT-Gruppe für ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie Ihre Immobilie professionell bewerten.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Maklergebühren, wenn man ein Haus verkauft?

Die Maklerprovision wird als prozentualer Anteil des Kaufpreises berechnet und ist nicht gesetzlich festgelegt. Seit der Neuregelung des Teilungsgebots für Wohnimmobilien trägt der Käufer mindestens die Hälfte der Provision. Die genaue Höhe hängt von der Region und der Vereinbarung im Maklervertrag ab. Verkäufer sollten die Provisionshöhe vor Vertragsabschluss klären.

Wer muss die Maklerprovision nach dem neuen Gesetz zahlen?

Bei Wohnimmobilien gilt das Teilungsgebot: Die Provision wird zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Der Käufer zahlt mindestens die Hälfte, der Verkäufer höchstens die Hälfte. Bei Gewerbeimmobilien und Grundstücken gilt diese Regelung nicht. Die genaue Aufteilung muss im Maklervertrag festgehalten werden. Für Verkäufer bedeutet das eine geringere Belastung als vor der Neuregelung.

Welche Unterlagen benötigt der Notar für den Kaufvertrag?

Der Notar benötigt den aktuellen Grundbuchauszug, die Flurkarte, den Energieausweis, die Baubeschreibung sowie bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Bei Erbbaurecht kommt der Erbbaurechtsvertrag hinzu. Verkäufer sollten alle Unterlagen für den Immobilienverkauf frühzeitig zusammenstellen, um Verzögerungen beim Notartermin zu vermeiden.

Wann erfolgt die Kaufpreiszahlung nach dem Notartermin?

Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Der Käufer überweist den Betrag auf ein Notaranderkonto oder direkt an den Verkäufer, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Erst nach vollständiger Zahlung wird die Auflassung im Grundbuch eingetragen. Der Ablauf der Kaufpreiszahlung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen nach dem Notartermin.

Wie lange dauert die notarielle Abwicklung beim Hausverkauf?

Die notarielle Abwicklung dauert vom Notartermin bis zur Grundbucheintragung des Käufers durchschnittlich vier bis acht Wochen. Die Dauer des Grundbucheintrags nach dem Kauf hängt von der Auslastung des Grundbuchamts ab. In stark frequentierten Bezirken kann es länger dauern. Verkäufer sollten diesen Zeitraum bei ihrer Planung berücksichtigen.

Kann ich die Notarkosten steuerlich absetzen?

Notarkosten können in bestimmten Fällen steuerlich abgesetzt werden. Beim Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist sind sie nicht absetzbar. Bei vermieteten Objekten können Notarkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Erwerb zu Vermietungszwecken gehören sie zu den Anschaffungsnebenkosten. Eine individuelle steuerliche Beratung ist empfehlenswert.

Was ist bei Doppelmaklertätigkeit rechtlich zu beachten?

Bei Doppelmaklertätigkeit vertritt ein Makler sowohl Käufer als auch Verkäufer. Das ist rechtlich zulässig, wenn beide Parteien darüber informiert sind und zustimmen. Der Makler muss neutral bleiben und beide Seiten gleichberechtigt beraten. Verkäufer sollten im Maklervertrag klar regeln, ob Doppelmaklertätigkeit erlaubt ist. Bei Interessenkonflikten kann der Vertrag angefochten werden.

Welche Kosten fallen neben der Maklerprovision an?

Neben der Maklerprovision fallen Notarkosten, Grundbuchkosten und gegebenenfalls Kosten für die Löschung alter Grundschulden an. Die Notarkosten beim Immobilienverkauf richten sich nach dem Kaufpreis und dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Verkäufer sollten alle Kaufnebenkosten vorab kalkulieren. Eine genaue Aufstellung erhalten Sie von Ihrem Notar oder Makler.